„Wer hat die Deutungshoheit über spirituelle Erfahrungen?“

Im September 2024 fand das erste Symposium zu Interventionsmöglichkeiten gegen spirituellen Missbrauch im Heinrich Pesch Haus in Ludwigshafen statt. Das Symposium zielte darauf, Interventionsmöglichkeiten zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen für katholische Verantwortungsträger zu entwickeln. Eingeladen waren internationale Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche Theologie, Psychologie und weltliches Recht sowie des Kirchenrechts. Im Juni 2025 erscheint unter dem Titel „Spirituellen Missbrauch verhindern. Wegweiser für Prävention und Intervention“ ein Tagungsband zum Symposium. Im Interview sprechen die Veranstalterin Ulrike Gentner, Direktorin Bildung im Heinrich Pesch Haus sowie die Veranstalter Dr. Peter Hundertmark, Referent für Spirituelle Bildung, und Marcus Wüstefeld, Justiziar im Bistum Speyer, über spirituellen Missbrauch und dessen Gefahr und geben Einblicke in die Entwicklungen des Phänomens und die Ergebnisse der Tagung.

Was ist spiritueller bzw. geistlicher Missbrauch?

Peter Hundertmark: Es gibt zwei Definitionen, die parallel entwickelt wurden. Die eine stammt von der Theologin Doris Reisinger, die schon seit Jahren zu dem Thema forscht, und besagt: Geistlicher Missbrauch ist die Schädigung von Rechten, also konkret der spirituellen Selbstbestimmung als Grundrecht der Gläubigen. Die andere Definition sieht in geistlichem Missbrauch den falschen Gebrauch von etwas Gutem, also von Spiritualität, von Liturgie und Theologie. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese beiden Definitionen zusammengeführt: Der falsche Gebrauch von Liturgie, Theologie, Spiritualität, verbunden mit einer Schädigung des Menschen und seiner Integrität. Die Verminderung seiner Würde, das Zufügen von Schaden, das Einschränken seiner Freiheit und Ausleben der spirituellen Selbstbestimmung.

Ulrike Gentner: Bei spirituellem Missbrauch werden Menschen gezwungen, ihr Gewissen zu öffnen, Dinge von sich preiszugeben, die sie eigentlich nicht möchten. Sie werden mit dem sogenannten Willen Gottes konfrontiert. Dies ist vor allem in Ordensgemeinschaften oder geistlichen Gemeinschaften – und leider auch weit darüber hinaus – zu sehen. Hier werden Menschen vernachlässigt und manipuliert. Dabei entsteht so etwas wie ein Selbstverlust. Die Betroffenen sind nicht mehr klar, nicht mehr ganz bei sich, sie wissen nicht mehr, wo ihre Grenzen sind.

Marcus Wüstefeld: Aus juristischer Perspektive ist eine Näherung schwieriger, denn eine Definition für den Begriff des spirituellen Missbrauchs gibt es bislang nicht. Tatsächlich ist die Problematik bislang auch kaum an weltliche Gerichte herangetragen worden. Besonders schwierig ist eine Antwort der Rechtswissenschaften auch deshalb, weil es nur bedingt objektivierbare Feststellungen gibt, an die dann auch Rechtsfolgen geknüpft werden können. Das ist wesentlich auch dem Wesen von Religion und Spiritualität geschuldet, denn dort geht es ja gerade um Fragen des Übersinnlichen oder Göttlichen – und Gott beweist sich nun einmal nicht.

Wo kann spiritueller Missbrauch passieren?

Peter Hundertmark: In allen religiösen Kontexten. Je höher die Vernetzung nach innen und die Abschottung nach außen, desto größer ist die Gefahr. Es kann in Priesterseminaren passieren, in kirchlichen Gemeinschaften, in Orden. Es gibt keinen Raum, der davon frei ist. Es kommt in der katholischen Kirche vor, in der evangelischen Kirche, in den Freikirchen, in buddhistischen Klöstern. Einfach überall, wo Religion mit Lebenspraxis verbunden wird. Dort herrscht immer auch eine Gefahr von Missbrauch durch Religion.

Ulrike Gentner: Spiritueller Missbrauch kann auch in einem Arbeitsverhältnis passieren. In jedem Verhältnis, in denen Macht und Autorität eine Rolle spielen, sind Menschen gefährdet.

Peter Hundertmark: Dabei ist spiritueller Missbrauch meist mit anderen Missbrauchsformen verbunden und der Türöffner, die sogenannte „Grooming-“ oder Anbahnungs-Strategie. Aber es gibt ihn auch unabhängig davon. Er schädigt genauso tief wie körperliche Übergriffe. Er schädigt die Kirchenbindung, den Glauben und kann am Ende auch die eigene Identität zerstören.

Wie kann man aus dem System als Betroffener aussteigen?

Peter Hundertmark: Es gibt drei beschriebene Wege, wie man aus schädlichen, „toxischen“ Gemeinschaften rauskommt. Der eine ist, man kommt als Betroffener mit jemandem in Kontakt, der sich um einen kümmert. Der das Wahrnehmen des Betroffenen unterstützt und ein Auge dafür hat, was da eigentlich passiert – und dann ganz viel Zeit und Kraft investiert Der zweite Fall ist: Eine Gemeinschaft ist sich nicht hundertprozentig sicher, ob die Person genau im Sinne der Gemeinschaft agiert. Kkommt es dann zu einer kirchlichen Visitation,  wird die Person aus der Gemeinschaft entfernt, damit sie nicht aussagen kann . Für Betroffene fühlt sich das so an, als würden sie über die Hintertür entsorgt werden, ein schreckliches Gefühl, doch natürlich in diesem Fall ihre Rettung. Und der häufigste Fall des Ausstiegs ist der körperliche Zusammenbruch. 80 Prozent der Betroffenen erleben dies. Es folgt ein Klinikaufenthalt, bei dem viele Betroffene häufig wortwörtlich dem Tod von der Schippe springen. Manche Menschen brauchen drei solcher Zusammenbrüche, bis sie sich aus dem System befreit haben.Was sind konkret die Folgen spirituellen Missbrauchs bei Betroffenen?

Ulrike Gentner: Betroffene fühlen sich wehrlos, hilflos und ohnmächtig, sie haben ein Gespür für die Überschreitung von Grenzen, die Verletzung von Integrität und können der Situation nicht mehr entrinnen. Gerade in Gemeinschaften ist dies auch noch mal schwieriger, wo der Alltag so eng mit der Spiritualität verwoben ist. Viele Betroffene haben Scham- und Schuldgefühle,  verlieren die Distanz, Grenzen verschwimmen. Spiritueller Missbrauch beschädigt in unglaublich hohem Maß das Vertrauen sowohl in sich als auch in der Beziehung zu Gott, den eigenen Glauben, die Religiosität und zu anderen Menschen. Betroffene leiden unter diesen traumatischen Erfahrungen, können  depressiv oder  suizidal werden. Und dann sind da noch die körperlichen Folgen, wie beispielsweise Schlafstörungen, Suchterkrankungen oder auch eine emotionale  Instabilität. Peter Hundertmark: Bei vielen sind die körperlichen Folgen lebensbedrohlich, so können  manche  zum Beispiel irgendwann nichts mehr essen, da sich durch die Traumatisierung eine Unfähigkeit entwickelt, Nahrung aufzunehmen oder bei sich zu behalten. Die Betroffenen leiden dann unter einer Essstörung, die sehr lebensbedrohlich werden kann.

Wie kann spiritueller Missbrauch verhindert werden?

Peter Hundertmark: Zu 100 Prozent verhindern kann man spirituellen Missbrauch genauso wenig wie sexuellen Missbrauch. Aber man kann die Räume enger machen, man kann die Aufdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen, kann sensibilisieren. Man kann vor allem Menschen Worte zur Verfügung stellen.

Ulrike Gentner: Ein sogenannter Verhaltenskodex wird erarbeitet.  Aus dem Kontext von sexualisierter Gewalt ist bekannt, dass es förderlich ist, mit Hilfe von Richtlinien deutlich zu machen, was man darf und was nicht. Hierdurch entsteht ein mentales Lernen, ein Verständnis, dass zum Beispiel Berührungen tabu sind – oder für den Kontext geistlicher Missbrauch gesprochen, dass es nicht möglich und nie wahr ist, wenn eine Person  behauptet, den Willen Gottes für eine andere Person besser zu kennen als dierjenige selbst.

Im körperlichen Kontext ist dies einfacher. Aber wie stellt man einen Verhaltenskodex auf, der den sprachlichen Bereich reguliert?

Peter Hundertmark: Hierzu gibt es erste Ansätze, die im Grunde ein Instrument der Qualitätssicherung sind: Man kann zum Beispiel beschreiben, wann Sprache gewalttätig ist und festlegen, dass diese Form der Sprache nicht toleriert wird. Man kann Manipulationen beschreiben und auch den Fortgang von Manipulation. Und dann kann man einen ethischen Rahmen vereinbaren und den Kodex festlegen. Mit dem Leitbild: Das hier passt zu uns und das hier passt nicht.

Ulrike Gentner: Wir brauchen eine belastbare Grundlage, aus der heraus wir agieren. Diese finden wir nämlich derzeit weder im kirchlichen Recht noch im staatlichen Recht. Es braucht also Grundlagen, Definitionen, die in einen rechtlich bindenden Verhaltenskodex münden.

Welche Handlungsempfehlungen haben Sie konkret erarbeitet?

Ulrike Gentner: Sensibilität für spirituellen Missbrauch und transparente Meldewege sollen in die Institutionellen Schutzkonzepte integriert werden. Kirchliche Mitarbeiter*innen sollen in der Thematik geistlichen Missbrauchs ausgebildet werden. Wir brauchen verwaltungsrechtliche Verfahren, Monitoring,,   Maßnahmen sind beispielsweise, ein gestuftes Verfahren der Ermahnung –  rein arbeitsrechtlich ab: Konfliktgespräch, Ermahnung, Abmahnung, Entlassung.

Wie kann man rechtlich vorgehen?

Marcus Wüstefeld: Das Symposium hat gezeigt, dass eine strafrechtliche Betrachtung, die ja stets nach einer Tat einsetzt, keine zufriedenstellenden Ergebnisse zeigt. Das gilt sowohl im Bereich des weltlichen wie auch des kirchlichen Strafrechts. Das mag zukünftig anders sein, wenn es gelingen sollte, eine griffige Definition des geistlichen Missbrauchs zu schaffen, die dann auch hinreichend bestimmte Verhaltensweisen als strafwürdig festlegt. Das ist aber insofern schwierig, da eine Bestrafung auch immer ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte mutmaßlicher Täter bedeutet und daher hier hohe Hürden anzulegen sind.
Erfolgversprechender scheint ein Ansatz zu sein, der den Gedanken der Gefahrenabwehr in den Vordergrund stellt. Hier lassen sich Parallelen z.B. zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung im Sozialrecht ziehen. Der Gedanke dabei ist, dass man verschiedene Auffälligkeiten nicht jeweils einzeln sieht und dann vielleicht als „nicht so schlimm“ bewertet, sondern zusammen betrachtet und zu dem Ergebnis „das geht ja gar nicht!“ kommt. Dann kann man auch dagegen vorgehen. Diese Sichtweise betont stärker den präventiven Gedanken, nach dem man handelt, bevor ein Schaden für den einzelnen Menschen aber auch die kirchliche Gemeinschaft eintritt.

Was müsste sich im kirchlichen Kontext Ihrer Meinung nach ändern, um spirituellen Missbrauch zu verhindern?

Ulrike Gentner: Wichtig wäre die Weiterbildung, durch Fort- und Bewusstseinsbildung, dass es neben sexualisierter Gewalt auch spirituellen Missbrauch gibt. Es braucht Unterstützung für ein  professionelles verantwortungsvolles Verhalten und Handeln  besonders in einer  akuten  Situation. , Wie kann man intervenieren? Wo kann  man sich melden?. Betroffenen zu hören ohne sie zu t bedrängen. Behutsam mit ihnen umgehen, ihnen Vertrauen schenken, ihre Aussagen nicht bagatellisieren oder in Frage stellen. . Da sind wir auch in einem Feld von Rollenbildern, von Erwartungen, von Verständnis. Wer hat die Deutungshoheit über spirituelle Erfahrungen?

Marcus Wüstefeld: Für die kirchliche Verwaltung werden wir – analog zum sexuellen Missbrauch – passende Verwaltungsstrukturen entwickeln müssen. Gerade hierfür hat das Symposium gute Ideen gebracht, die es weiter zu verfolgen gilt.

Peter Hundertmark: Jeder Missbrauch von Kirche stellt große theologische Fragen, weil es eben diesen systemischen Zusammenhang gibt. Im Falle von spirituellem Missbrauch verschärfen sich diese theologischen Fragen und werden verdreht. Wie funktioniert diese Verdrehung? Wie wurde aus lauter biblischen Zitaten etwas Schädigendes, Vulnerabilisierendes? Die meisten Diözesen haben inzwischen eine ganze Reihe spezialisierter geistlicher Begleiter mit Zusatzweiterbildung. Da passiert inzwischen auch eine ganze Menge Schulungsarbeit. Letzten Endes geht es um Qualitätssicherung von Seelsorge. Denn in der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche.

Das Interview führte Luisa Vollmuth.

Das Buch erscheint im Juni 2025 und kann bereits jetzt im Buchhandel vorbestellt werden.

ca. 260 Seiten
14 x 22,5 cm. Broschur
ca. € 26,00 (D) / € 26,80 (A)
ISBN 978-3-429-06809-7Erscheinungstermin: Juni 2025

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Bildnachweis: © Klaus Landry

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